FAQ - Häufig gestellte Fragen
1. Was muss ich tun, wenn mein Kind erkrankt ist?
Die Schule muss über den Verbleib Ihres Kindes in diesen Fällen informiert werden. Bitte geben Sie uns über das Modul Krankmeldung im Schulmanager, telefonisch oder per Email bis spät. zur Großen Pause Bescheid. Zusätzlich muss bis spät. zum 3. Tag der Erkrankung eine schriftliche Entschuldigung erfolgen (=> Schuljahresplaner).
Bitte beachten:
Sollte die schriftliche Entschuldigung bis zum 3. Tag der Erkrankung nicht erfolgt sein, kann eine versäumte Klassenarbeit mit der Note "ungenügend" gewertet werden.
Ob und wann eine versäumte Klassenarbeit nachgeschrieben wird, entscheidet der jeweilige Fachlehrer.
3. Wie kann ich mein Kind vom Unterricht beurlauben?beim Klassenlehrer
Beurlaubungen vom Unterricht sind nur in absoluten Ausnahmefällen möglich. Bitte stellen Sie beim Klassenlehrer (bis 2 Tage) oder beim Schulleiter (ab 3 Tage) eine Antrag auf Beurlaubung im Modul BEURLAUBUNG im Schulmanager. Dabei versäumte Unterrichtsinhalte müssen umgehend nachgearbeitet werden. Arzttermine sollen im Interesse Ihres Kindes auf die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.
Anträge auf Verlängerung des Urlaubes werden grundsätzlich nicht genehmigt!
4. Wie kann ich mein Kind an der KvDRS anmelden?
Nehmen Sie bitte über das Sekretariat Kontakt mit uns auf.
5. Wie kann ich Kontakt zu einer Lehrerin/ einem Lehrer aufnehmen?
Über das Sekretariat können Sie einen Termin mit der jeweiligen Kollegin/ dem jeweiligen Kollegen ausmachen. Alternativ dazu beinhaltet der Schuljahresplaner Ihres Kindes ein Formular zur Kontaktaufnahme.
6. Zu welchen Zeiten ist das Sekretariat besetzt?
Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag von 7.30 - 12.00 Uhr besetzt.
7. Wo bekomme ich Unterstützung bei Problemen?
Konkrete Hilfen erhalten Sie:
- über unseren Schulsozialarbeiter Simon Knoll (Unterstützung und Beratung in Problemsituationen)
- über unsere Beratungslehrerin Kathrin Friedel